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Wirtschafts-Lexikon

Ertragssteuer

Was ist die Ertragssteuer? 

Der Begriff Ertragssteuer, auch als Gewinnsteuer bezeichnet, besteht aus zwei Worten: Ertrag und Steuer. Demnach lässt sich ableiten, dass es sich um einen selbstständig erwirtschafteten Gewinn handelt. Die Steuer ist eine Geldleistung, die auf Grundlage geltender Gesetze an juristische Personen abgesetzt werden muss. Demnach bezeichnet die Ertragssteuer die Abgabe, die sich an dem vorangegangenen Umsatz des Unternehmens orientiert. Über die Körperschaftssteuer wird bei einer Ertragssteuer GmbH eine Steuerlast fällig. Sie muss auf Basis jeden erwirtschafteten Gewinns erhoben werden. Die Kapitalertragssteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer sowie die Gewerbesteuer lassen sich dem Begriff der Ertragssteuern zuordnen. Der Gegensatz der Ertragsteuer ist die Kostensteuer. 

Die einzelnen Steuerarten im Profil

Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer bezieht sich auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Es ist der Betrag, der von dem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt wird.

Die Kapitalertragssteuer
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden entweder einheitlich oder abhängig von der Art der Kapitalerträge festgesetzt. Sie werden als Kapitalertragsteuer bezeichnet und unterliegen der Einkommenssteuer.

Die Körperschaftssteuer
Das Einkommen von juristischen Personen wird als Körperschaftssteuer bezeichnet. Sie beträgt einen prozentualen Teil des zu versteuernden Umsatzes und fällt zum Beispiel für Vereine, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften an.

Die Gewerbesteuer
Auch als Realsteuer oder Objektsteuer bezeichnet, bezieht sie sich auf den Gewinn eines Unternehmens. Die Gewerbesteuer fällt unter die Kategorie der Gemeindesteuern, welche je nach Sitz des Betriebes in seiner Höhe variieren kann.

Die Bemessungsgrundlagen

In der Betriebswirtschaftslehre beruht die Bedeutung der Ertragssteuer auf folgenden Gegebenheiten: die hohen Steuersätze, die Gestaltbarkeit von Steuerbilanzen, die Bemessungsgrundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten, die individuelle betriebswirtschaftliche Entscheidungen erfordern. Auf Grundlage der Vorherrschenden Steuergesetze, existieren für die vorab genannten Steuerarten unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Diese richten sich danach, ob es sich bei dem Betrieb um eine natürliche Person, eine Körperschaft oder einen Gewerbetrieb handelt. Die Bemessung wird demnach auf Basis des zu versteuernden Einkommens oder auf dem Gewerbeertrag vorgenommen.