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Wirtschafts-Lexikon

Ergänzungskapital

Was ist ein Ergänzungskapital?

Damit Banken über die notwendigen Kapitalmengen verfügen, um Kredite zu finanzieren und Investitionen zu tätigen, besitzen sie die Möglichkeit, neben ihrem Kernkapital Fremdkapital aufzunehmen. Dieses Ergänzungskapital genannte Fremdkapital wird dem Gesamtkapital zugerechnet und erhöht die Sicherheit der Bank gegenüber Risiken und Insolvenz. Es ist im Gegensatz zu Eigenkapital stark reglementiert, um für die investierenden Dritten eine zusätzliche Sicherheit zu bieten. Die Investition erfolgt über einen Mindestzeitraum von acht Jahren. Zusätzlich kann eine Bank auf Drittrangmittel wie nachrangige Verbindlichkeiten oder kurzfristige Gewinne durch Glattstellung offener Positionen zurückgreifen.

Reglementierung

Das Ergänzungskapital ist in seiner Verwendung gegenüber dem Eigenkapital stark eingeschränkt. Es darf nur sehr begrenzt in Risikoanleihen investiert werden und hat eine geringere Haftungsqualität. Es wird in zwei Klassen aufgeteilt, die als Klasse I und Klasse II bezeichnet werden. Zusammengerechnet darf die Höhe des Ergänzungskapitals maximal der Höhe des Kernkapitals entsprechen.
Klasse I muss mindestens 50 Prozent des Ergänzungskapitals betragen und kann bis zu 100 Prozent umfassen. Es setzt sich aus den Vorsorgereserven, dem Genussrechtkapital, den Neubewertungsreserven sowie kumulativen Vorzugsaktien zusammen. Auch nicht realisierte Grundstücksreserven und Reserven bei Anlagebuchoptionen werden hierzu gerechnet.
Klasse II Kapital besteht aus Haftungssummenzuschlägen und längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten. Es darf maximal 50 Prozent des Ergänzungskapitals betragen und hat gegenüber Klasse I eine schlechtere Haftungsqualität.

Haftung

Als Anlageform hat Ergänzungskapital eine hohe Sicherheit, da es fast nicht für Risikoanleihen verwendet werden darf und Banken über eine hohe Stabilität verfügen. Dennoch wird es zum Eigenkapital der Bank gezählt und ist bei einer Insolvenz haftungspflichtig. Im Falle einer Insolvenz wird es ebenso wie das Kernkapital zur Begleichung von Forderungen durch Gläubiger der Bank genutzt. Erst nach der Begleichung dieser Forderungen können die Geldgeber des Kapitals Forderungen geltend machen. In jedem Fall wird allerdings das Kernkapital vor dem Ergänzungskapital zur Begleichung der Forderungen verwendet.