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Wirtschafts-Lexikon

Einfuhrzoll

Was ist der Einfuhrzoll? 

Der Einfuhrzoll wird auch Importzoll oder Einfuhrabgabe genannt. Unter diesem Begriff versteht man die Abgaben beziehungsweise die Besteuerungen, die auf Kapital, Dienstleistungen und Gütern geschlagen werden. Lokale Firmen und Kunden zahlen diesen Importzoll, sobald die von ihnen importieren Produkten und Dienstleistungen die Grenzen des Zollgebietes überqueren. Der Importzoll soll zum Schutz der Wirtschaft im Land helfen, weil er unverzichtbaren Branchen dient und dem Zahlungsbilanzausgleich hilft. Mittels Erhebung von Einfuhrzoll kommt ein Land zu dringend benötigten Geldern. Im Zollgebiet der EU erworbene Güter und Dienstleistungen unterliegen den Einfuhrabgaben nicht. Genussmittel sind hingegen die Ausnahme und müssen versteuert werden. Dienstleistungen undDer Einfuhrzoll wird auch Importzoll oder Einfuhrabgabe genannt. Unter diesem Begriff werden die Abgaben beziehungsweise die Besteuerungen verstanden, die auf Kapital, Dienstleistungen und Gütern geschlagen werden. Produkte, die von außerhalb der EU eingeführt werden, müssen Einfuhrzoll zahlen.

Die Höhe der Importzölle wird je nach Ware und Region festgelegt. Es wird zwischen Mengenzoll, Mischzoll und Wertzoll differenziert. Der Mengenzoll ist ein bestimmter Zoll. Durch seine Mengeneinheit wird der Zolltarif für das Produkt festgelegt. Ist der Preis auf dem Weltmarkt höher, muss der Zolltarif tiefer angesetzt werden. Der Wertzoll verzollt mit einem Prozentsatz den Warenwert von Produkten. Sind die Preise im Ausland volatil, hat dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Inland. Gleitzoll wird auch als Synonym für den Mischzoll verwendet. Der Mischzoll umfasst den Mengenzoll sowie den Wertzoll. Dank dieser Einfuhrerhebung kann möglicherweise ein Inlandgut stabilisiert werden, egal wie der Weltmarktpreis ist. Andererseits ist es schwieriger den Zoll zu berechnen wegen des Zolltarifs.

EG-Dual-Use-Verordnung

Hinsichtlich Einfuhrzoll ist anzumerken, dass das Staatsgebiet der einzelnen EU Länder sich mit dem Zollgebiet der EU unterscheiden kann. Gemäß Zollkodex wird das Zollgebiet der EU nach wie vor als Zollgebiet der Gemeinschaft angesehen. Für Importe aus betroffenen Ländern ist seit dem 1. Januar 2011 (zum Beispiel Finnland, Schweden, Tschechien, Monaco, Zypern) die Errichtung einer summarischen Eingangsanmeldung notwendig. Diese Abgabe Erklärung geschieht bei der ersten Eingangszollstelle durch das elektronische ATLAS-EAS System.