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Wirtschafts-Lexikon

Eigenkapital

Das Eigenkapital

Das Kapital eines Unternehmens setzt sich aus allen dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Geld- und Sachmitteln zusammen. Zu den Geldmitteln gehören sowohl liquide Geldmittel als auch Sparbücher, Wertpapiere und andere Anlagenformen. Sachmittel können Maschinen, die Einrichtung, Immobilien und andere Objekte sein, die dem Unternehmen gehören.
Das Eigenkapital umfasst dabei per Definition den Anteil des Kapitals, der nicht aus Schulden gebildet wird und keiner Rückzahlungspflicht unterliegt. Es kann beispielsweise durch Einzahlung des Eigentümers oder die Einbehaltung von Gewinnen erwirtschaftet werden. Ihm gegenüber steht das Fremdkapital, das durch Schulden entsteht und mit einer Rückzahlungspflicht versehen ist.

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote errechnet sich aus dem Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens. Mehr noch als die rohe Höhe des Eigenkapitals liefert sie sowohl für interne unternehmensstrategische Entscheidungen als auch für Dritte wie Wirtschaftsprüfer und KonkurrentenDas Eigenkapital umfasst dabei per Definition den Anteil des Kapitals, der nicht aus Schulden gebildet wird und keiner Rückzahlungspflicht unterliegt. wertvolle Informationen. Eine hohe Eigenkapitalquote steht für eine geringe Verschuldung des Unternehmens und ein geringes Insolvenzrisiko, da nur wenige oder gar keine Schulden zu bedienen sind. Sie spielt deshalb auch bei der Gewährung von Krediten eine wichtige Rolle. Andererseits ist eine hohe Eigenkapitalquote auch ein Indiz für Wachstumspotenzial. In Fragen der Gewinnoptimierung ist es vorteilhaft, mit einer mittleren Eigenkapitalquote zu wirtschaften, da so bei relativ geringem Risiko Investitionen besser finanziert werden können.

Abgrenzung von Eigen-und Fremdkapital 

Wichtigstes Kriterium für die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital ist die Frage der Rückzahlung. Nur Kapital, das komplett frei von der Möglichkeit ist, zurückgezahlt zu werden, kann als Eigenkapital bilanztechnisch ausgewiesen werden. Nicht dazu gehören etwa Rückstellungen für Renten oder andere Verbindlichkeiten, das durch stille Gesellschafter zur Verfügung gestellte Kapital oder Anleihen, gleichgültig, ob sie ein festes Rückzahlungsdatum haben. Ein Grenzfall sind die sogenannten Gesellschafterdarlehen. Diese Darlehen werden bilanztechnisch als Eigenkapital geführt, müssen jedoch im Fall einer Insolvenz als nachrangige Forderung bedient werden.