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Wirtschafts-Lexikon

Dividende

Dividende: Teil des Gewinnes einer Aktiengesellschaft in ihre Aktionäre

Aktionäre, also Eigentümer von Aktien, haben Anrecht auf eine Dividendenaktienausschüttung. Denn Aktionäre stellen einer Aktiengesellschaft Kapital zur Verfügung und erhalten in der Regel jährlich ihre Dividenden. Dividenden sind Anteile am Gewinn der Aktien und somit erfolgsabhängig.
Eine Aktiengesellschaft hat ein Grundkapital, das von allen Aktien zusammen gebildet wird. Die Aktien, vorausgesetzt sie können öffentlich erworben werden, werden an der Börse gehandelt. Mittels Wertpapierkennnummer sind sie stets identifizierbar. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird die Dividende auch als Gewinnausschüttung bezeichnet. Ihre Anteile sind das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 

Die Dividende: Dividenden sind Anteile am Gewinn der Aktien und somit erfolgsabhängig.

Die Formulierung und die Arten von Dividenden

Als Basis für die Ausschüttung von Dividenden bildet ein Vorschlag, den sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zur Entscheidung vorlegen. Die Formulierung passiert im „von Hundert“ des Nennwertes einer Aktie und beachtet zudem die Ertragskraft der Unternehmung. Zusätzlich sind Konjunkturlage sowie Dividendenpolitik der Aktiengesellschaft zu beachten. Gleichzeitig müssen für die Dividendenverteilung die Statuten berücksichtigt werden, wenn Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Vorzugs- oder Überdividende geltend gemacht werden können. Die Hauptversammlung entscheidet letztendlich über die Gewinnverwendung und die Höhe der Dividenden. In vier Jahren verjährt das Anrecht auf deren Auszahlung.
Es gibt verschiedene Formen von Dividenden. Die unten aufgelisteten Arten von Dividenden gibt es:

  • Bardividende: Sie ist die traditionelle Form der Barauszahlung.
  • Sachdividende: Es ist erlaubt, Dividenden auch in Sachen auszuschütten. Sie kann womöglich die Auszahlung eines Teilbetriebes einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre umfassen.
  • Überdividende: Wenn Vorzugsaktionäre einen Zuschlag gegenüber den Stammaktionären bekommen, wird dies Überdividende genannt.
  • Vorzugsdividende: Vorzugsaktionäre besitzen ein Vorrecht auf höhere Dividenden im Vergleich mit den Stammaktionären.
  • Stockdividende: Als Stockdividende wird die Ausgabe von Zusatzaktien bezeichnet, ohne dass die Aktionäre eine Gegenleistung gemacht haben.
  • Abschlagsdividende: Sie ist eine Vorauszahlung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.