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Wirtschafts-Lexikon

Datenschutzbeauftragter

Was macht ein Datenschutzbeauftragter? 

Ein Datenschutzbeauftragter hat die Aufgabe in öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen dafür zu sorgen, dass die datenschutzrechtlichen Anordnungen im Bezug auf personenbezogenen Daten respektiert werden. Sowohl Unternehmungen als auch Behörden, die mit solchen sensiblen Daten arbeiten, sind gezwungen, regelmäßigEin Datenschutzbeauftragter hat die Aufgabe in öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen dafür zu sorgen, dass die datenschutzrechtlichen Anordnungen im Bezug auf personenbezogenen Daten respektiert werden Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Ein externer Datenschutzbeauftragter agiert als eingesetztes unabhängiges Kontrollorgan. Er kontrolliert die Arbeitsabläufe, damit der Datenschutz in der Unternehmung sichergestellt ist. Bemerkt er Regelverstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist er angehalten zusammen mit der Geschäftsleistung zu entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden können oder müssen.

Ein Datenschutzbeauftragter und seine Aufgaben

Ein Datenschutzbeauftragter ist verpflichtet, die Abläufe unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen zu prüfen und zu überwachen. Bei Verstößen muss er die Geschäftsleitung umgehend informieren. Gleichzeitig muss er sich laufend weiterbilden, sodass er auf dem neuesten Stand bleibt. Zusätzlich ist er für den Aufbau einer Datenschutzorganisation verantwortlich, die in regelmäßigen Abständen die Mitarbeitenden eines Unternehmens hinsichtlich Datenschutzrichtlinien informiert. Datenschutzbeauftragte fungieren aber auch als Bezugsperson bei Unklarheiten oder Fragen zum Datenschutz in der Unternehmung. Kommt es in einer Unternehmung zu Umstrukturierungen oder neuen Arbeitsprozessen, muss es der Datenschutzbeauftragte ebenfalls wissen, damit er parallel die Planungen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte prüfen kann.

Werden besondere personenbezogene Daten erhoben, sind Datenschutzbeauftragte zur Vorkontrolle befugt. Dies gilt hauptsächlich im Umgang mit Daten über Strafdelikten oder Ordnungswidrigkeiten. Datenschutzbeauftragte sind verantwortlich, Mitarbeitende in öffentlichen sowie nicht öffentlichen Positionen hinsichtlich des Datenschutzes regelmäßig zu schulen. Notfalls kann dies auch schriftlich stattfinden. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist ebenfalls Teil davon. Datenschutzbeauftragte haben zudem einen Überblick über alle Verfahrensverzeichnisse in Behörde oder Unternehmungen. Fall erforderlich, kann er diese verfügbar machen. Schließlich fällt auch die Überwachung der rechtmäßigen Entsorgung und Löschung von personenbezogenen Daten in das Aufgabengebiet eines Beauftragten. Er kann aber auch Hilfestellungen oder Anleitungen an die jeweiligen Personen weitergeben.