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Wirtschafts-Lexikon

Beschäftigungsverbot

Was ist unter einem Beschäftigungsverbot zu verstehen?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Ein Beschäftigungsverbot ist ein vom Gesetz geregeltes Verbot, eine bestimmte Arbeit auszuführen. Bei einem Verbot liegt keine Arbeitsfähigkeit für eine festgelegte Tätigkeit vor. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Beschäftigungsverbote dienen in erster Linie dem Arbeitsschutz oder dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers. Durch das Gesetz wird geregelt, wann ein solches Arbeitsverbot ausgesprochen wird und damit der Arbeitgeber von der notwendigen Entscheidungspflicht befreit wird. Das trägt auch zu einer Vermeidung von Streitfällen bei. Arbeiten, die unter das Verbot fallen, können vom Arbeitnehmer abgelehnt werden, ohne tarifrechtliche Einschränkungen zu erhalten. Dabei muss das Verbot für eine bestimmte Tätigkeit nachgewiesen und dokumentiert werden. Nur dann steht dem Auszuführenden das tariflich geregelte oder vereinbarte Entgelt zu. Ein häufiges Beispiel ist ein Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft oder dem Vorliegen von Kinderarbeit.

Welche Beschäftigungsverbote gibt es und was ist zu beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten. Zum Beispiel regelt das Infektionsschutzgesetz ein Arbeitsverbot von Personen, bei denen bestimmte Infektionen nachgewiesen worden sind. Das dient auch zum Schutz anderer Personen sowie der Umgebung. Das Gesetz kommt zum Beispiel im Gaststättengewerbe, beim Umgang mit Lebensmitteln, in Küchen oder auch Verkaufsstellen für Lebensmittel zum Einsatz. Vor dem Wiederantritt der vereinbarten Tätigkeit ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Gesundheitsamt vorzulegen.

Auch im Mutterschutzgesetz ist die Erteilung von Beschäftigungsverboten vorgesehen. Diese dienen dem Schutz der Mutter sowie des ungeborenen Kindes. Hier ist geregelt, dass die werdende Mutter sechs Wochen vor sowie eine bestimmte Zeit nach der Geburt nicht mehr beschäftigt werden darf. Eine Ausnahme ist der ausdrückliche Wunsch der Arbeitnehmerin, trotzdem weiterbeschäftigt zu werden. Im Jugendarbeitsschutzgesetz wird zudem Kinderarbeit verboten. Zum Jugendschutzgesetz zählen ebenfalls gefährliche Arbeiten, Tempoarbeit oder die Arbeit unter Tage. Von einem Dienstleistungsverbot wird bei Richtern oder Beamten gesprochen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Richterin während des Mutterschutzes keine Hauptverhandlung führen darf, da die Einhaltung hierbei notwendig ist.