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Wirtschafts-Lexikon

Bedingtlieferung

Was ist eine Bedingtlieferung?

Eine Bedingtlieferung umfasst das Recht des Kunden, gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurückgeben zu können. Somit erfolgt eine Lieferung stets unter dem Vorbehalt einer möglichen Rücksendung, die innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen muss. Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Kaufvertragsrecht gesetzlich verankert. Demnach können Kunden unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen sowie im Zeitraum einer gesetzlich festgelegten Frist von ihrem Kauf zurücktreten. Das Kaufgeschäft ist während dieses Zeitraumes schwebend unwirksam.

Durch diese Regelungen sowie eine Richtlinie der Europäischen Union sollen vor allem Konsumenten vor Überrumpelungskäufen geschützt werden. Daher gilt ein Großteil von Geschäften als gesetzliche Bedingtlieferung. Die Rücksendung kann bei einer bedingten Lieferung auf unterschiedlichen Rechten beruhen, wobei primär zwischen dem Rückgaberecht und dem Widerrufsrecht unterschieden wird. Beim Rückgaberecht kann der Kunde seine Ware innerhalb einer gesetzlichen Frist an den Verkäufer zurücksenden. Dabei sind entstehende Retourekosten vom Verkäufer zu übernehmen. Beim Widerrufsrecht hingegen muss der Kunde seinen Rücktritt innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Im Anschluss daran kann er seine Ware an den Verkäufer auf eigene Kosten zurücksenden. Hierbei werden dann lediglich die Kosten für die Ware selbst vom Verkäufer erstattet.

Diese beiden Rücksendungsarten werden vor allem bei Bedingtlieferungen im Zuge eines Haustürgeschäftes oder einer Fernabsetzung, also einem Vertrag, der über den Weg der Fernkommunikation zustande gekommen ist, angewandt. Dahingegen stellt die Bedingtlieferung beim Verlagsgeschäft oder beim Buchhandel eine Besonderheit dar. Hierbei beruht die Rückgabe auf dem Remissionsrecht, sodass beispielsweise nicht verkaufte Zeitungen lediglich auf dem Verrechnungsweg zurückgegeben werden. Eine weitere spezifische Geschäftsart, die beim Verlagswesen angewandt wird, ist das Konditionsgeschäft.

Konditionsgeschäft

Auch beim Konditionsgeschäft kann die Ware, wie bei einer Bedingtlieferung, innerhalb einer festgelegten Frist zurückgegeben werden. Allerdings umfasst diese Geschäftsart darüber hinaus die Besonderheit, dass Waren rechtlich weiterverkauft werden dürfen. Anders als bei Kommissionsgeschäften findet der Weiterkauf hierbei jedoch auf eigene Rechnung statt. Somit handelt es sich beim Konditionsgeschäft übergreifend um einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag.