Bankgarantie: die finanzielle Absicherung eines Auftrages
Größere Aufträge stellen für jeden Unternehmer ein Risiko dar. Der Auftraggeber kann zahlungsunfähig werden. Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hinsichtlich der Auftragserfüllung können ebenso dazu führen, dass der Auftrag zunächst oder gar nicht bezahlt wird. Ein gängiges Instrument, sich gegen diese Risiken abzusichern, ist die Bankgarantie. Diese zählt seitens des Auftragnehmers in diesen Fällen zu den Zahlungsbedingungen.
Die Garantie einer Bank kommt vorrangig bei größeren Projekten zum Einsatz
Die Absicherung von Aufträgen mittels Bankgarantie findet besonders im Außenhandel Anwendung. Ein weiteres, gängiges Einsatzfeld ist der Hausbau. Haushersteller, vor allem Fertighaushersteller, beginnen mit der Produktion der Elemente nach Auftragseingang. Dies bedeutet, dass die Erstellung individuell für den Bauherrn erfolgt. Vorausgegangen sind zu dem Zeitpunkt umfangreiche Planungsarbeiten sowie Beratungen. Bei der anschließenden Bemusterung entscheidet sich der Käufer für die Details der Ausstattung. Bei Zahlungsstörungen oder Ausfällen besteht die Gefahr hoher Abschreibungen. Was beim Onlinehandel der Entfall des Widerrufsrechts bei individuellen Anfertigungen absichert, ist beim Haushersteller die vom Bauherrn geforderte Zahlungsverpflichtung einer Bank. In der Bankgarantie werden die Bedingungen definiert, unter denen die Zahlungsverpflichtung der Bank entsteht. In den Formulierungen spricht man von unwiderruflicher Zahlungsverpflichtung. Parallel zur Hausplanung beantragt der Bauherr üblicherweise die Finanzierung bei seiner Bank. Stellt die Bank die Hypothek zur Verfügung, gibt das Institut auch sinnvoller die Zahlungsverpflichtung daraus ab.
Aus Sicht der Bank handelt es sich bei der Bankgarantie um einen Avalkredit
Ausgereichte Garantien müssen seitens der Bank bilanziert werden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Zahlungsverpflichtung jederzeit eintreten kann und es sich somit um eine Verbindlichkeit handelt. Da dies mit einem Kredit vergleichbar ist, spricht man von einem Avalkredit. Die Bearbeitungskosten sowie das Risiko und die Marge werden dem Kunden mit der sogenannten Avalprovision berechnet. Mit dieser Provision werden das Ausfallrisiko und die Bearbeitungskosten abgegolten. Daher orientiert sich der Aufwand nicht am aktuellen Zinsniveau und wird nicht als Zins bezeichnet.