Ist Ihre Homepage auf dem aktuellen Stand?
Wer heute etwas kaufen oder einen Dienstleister beauftragen will, startet seine Suche nicht selten im Internet. Laut einer Studie von EY-Parthenon gilt für den Handel, dass knapp die Hälfte aller Kaufentscheidungen durch digitale Kanäle beeinflusst werden. Ähnliches gilt für den Business-to-Business-Bereich. Der „B2B Buyer’s Survey Report“ kam bereits 2017 zu dem Ergebnis, dass 61% der befragten Vertriebs- und Marketingleiter vor einem Kauf eine breite Online-Recherche durchführen. Ist ein Unternehmen also nur schlecht oder gar nicht im Internet zu finden oder kann es mit der eigenen Firmenwebsite nicht überzeugen, profitiert die Konkurrenz.
Ein veraltetes Design oder eine schlechte Nutzererfahrung reichen oft schon aus, um die Wahrnehmung eines Unternehmens negativ zu beeinflussen. Bleibt man als Websitebetreiber außerdem bei technischen und rechtlichen Themen nicht am Ball, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigenen IT-, Rechts- und Marketingabteilungen haben, stoßen hier oft an Ihre Grenzen. In diesem Blogartikel haben wir für Sie deshalb 5 wichtige Merkmale einer professionellen Unternehmenswebsite zusammengestellt, die von Kunden, Suchmaschinen und dem Gesetzgeber erwartet werden. Damit können Sie überprüfen, ob Ihre Homepage up to date ist.
Die wichtigsten Merkmale für eine erfolgreiche Homepage
1. Ein modernes und individuelles Website-Design
Sie haben definierte Unternehmensfarben, die beispielsweise in Ihrem Logo und Ihren Werbemitteln vorkommen? Auch Ihre Website sollte passend dazu in Ihrem Corporate Design gestaltet sein. Ist ein solches noch nicht vorhanden, ist ein Website-(Re)Launch der richtige Zeitpunkt, ein einheitliches und stimmiges Erscheinungsbild festzulegen, das Ihre Unternehmenswerte widerspiegelt, auf Ihre Zielgruppe abgestimmt ist und einen Wiedererkennungswert bei Ihren Kunden schafft. Auch eine einheitliche Bildsprache ist Teil des Corporate Designs. Dass ein Bild mehr als tausend Worte sagt, machen sich auch Webdesigner zunutze. Großflächige Bilder oder Videos erregen Aufmerksamkeit, wecken Emotionen und können teilweise sogar lange Erklärungen in Texten ersetzen. Wer selbst nicht über hochwertige Bilder des eigenen Unternehmens verfügt, kann auf sogenannte „Stockfotos“ zurückgreifen. Hierbei ist es wichtig, sich mit den Nutzungsbedingungen auseinanderzusetzen.
2. Ein mobil-optimiertes, responsives Webdesign
Das Smartphone hat PCs und Notebooks mittlerweile als das am häufigsten für den Internetzugang genutzte Gerät überholt. Dementsprechend wichtig ist es, dass eine Firmenwebsite nicht mehr nur auf dem Desktop, sondern auf allen Geräten optimal angezeigt wird. Die Lösung ist der Einsatz eines Responsive (=reagierendes) Design. Je nach Bildschirmgröße, Auflösung, Format und weiteren Fähigkeiten wie der Eingabemöglichkeit über Finger oder Sprache, werden Inhalt und Layout passend für das jeweilige Endgerät optimiert angezeigt.
Neben den Nutzern sind es auch die Suchmaschinen, die nach einem responsiven Design verlangen. Denn seit 2015 ist die „Mobilfreundlichkeit“ ein Rankingfaktor für Google. Bereits seit Juli 2019 gilt laut Google für alle neuen Internetseiten die „Mobile First-Indexierung“. Seitdem werden nur noch die Informationen, die auf der mobilen Website-Version verfügbar sind, bewertet. Seit März 2021 gilt diese Umstellung unter dem Stichwort „Mobile Only“ für alle Internetseiten als abgeschlossen. Kann man Homepages also nicht auf dem Smartphone aufrufen, werden diese auch nicht mehr von der Suchmaschine berücksichtigt. Ob Ihre Unternehmenspräsenz für Mobilgeräte optimiert ist, können Sie mit diesem Tool kostenlos testen.
3. Technische & inhaltliche Suchmaschinenoptimierung
Das große Thema Suchmaschinenoptimierung oder kurz SEO (= engl. Search Engine Optimization) umfasst noch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, die einer Website zu einem besseren Ranking in Suchmaschinen verhelfen sollen. Unterschieden wird dabei in die sogenannte Onpage-Optimierung, die alle Aspekte auf einer Seite selbst umfasst, sowie die Offpage-Optimierung, die abseits der eigentlichen Internetseite stattfindet und deshalb hier nicht Thema ist. Zu den technischen Maßnahmen zählt die Optimierung der URL. Sie ist bestenfalls kurz und enthält 1-2 wichtige Keywords. Auch die Pfade auf die Unterseiten sollten sprechend sein. Außerdem sollten die Metadaten, also die Daten, die Informationen über den eigentlichen Seiteninhalt enthalten, gepflegt werden.
Daneben kann man durch die Gestaltung der Inhalte auf das Ranking Einfluss nehmen. War es vor ein paar Jahren noch möglich durch die übermäßige Verwendung eines oder mehrerer Keywords auf den vorderen Plätzen der Ergebnislisten aufzutauchen, steht heute hochwertiger und sinnvoller Content im Vordergrund. Wichtig: Das Ranking in den Suchmaschinen muss immer zu einem Keyword bzw. einer Suchanfrage, die auch aus mehreren Wörtern bestehen kann, in Bezug gesetzt werden. Im echten Leben hängt diese beispielsweise vom Standort des Suchenden und vielen weiteren Parametern ab. Ein absolutes Ranking einer Website gibt es nicht. Agenturen, die ein Seite 1-Ranking versprechen, sind unter anderem deshalb unseriös.
4. Eine nutzerfreundliche Website-Struktur: Usability
Die Benutzerfreundlichkeit, auch Usability genannt, ist ein weiteres Qualitätsmerkmal von Websites. Ziel ist es, dass der Nutzer sich einfach zurechtfindet und auf schnellstem Weg genau das findet, was er sucht. Eine durchdachte Struktur samt effizienter Navigation ist daher unerlässlich. Gut lesbare Texte, konsistente Elemente, schnelle Ladezeiten, sowie die optimale Darstellung unabhängig vom genutzten Gerät sind nur einige von vielen Usability-Faktoren. Eine nutzerfreundliche Struktur ist dabei kein Selbstzweck. Ist sie mangelhaft, können eine hohe Absprungrate und eine schlechte Conversion-Rate das Ergebnis sein. Kurz gesagt: Der Nutzer verlässt die Website, ohne die gewünschte Aktion durchzuführen.
5. Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an eine Unternehmenswebsite
- Impressumspflicht
Damit der Nutzer einer Website die Möglichkeit hat, die Seriosität eines Anbieters zu prüfen, diesen zu kontaktieren oder im Ernstfall rechtliche Ansprüche durchzusetzen, hat der Gesetzgeber im Telemediengesetz (TMG) eine Impressumspflicht verankert. Wer eine Internetseite für geschäftliche Zwecke nutzt, fällt in aller Regel unter die in §5 (TMG) verankerten Allgemeinen Informationspflichten. Je nach Berufsgruppe, Tätigkeit oder Angebot existieren unterschiedliche Anforderungen an das Impressum, die im Gesetzestext festgehalten sind. In jedem Fall gilt: Alle Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
- Datenschutzerklärung
Verbraucher haben zu Beginn eines Nutzungsvorgangs ein Recht darauf zu erfahren, ob, inwieweit und zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden. Zu den personenbezogenen Daten zählen dabei neben dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum auch die IP-Adresse. Durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 rechtlich bindend ist, haben sich die Anforderungen an die Informationspflichten in der Datenschutzerklärung einer Website noch einmal erhöht. Haben Sie daran gedacht, auf Cookies sowie die eingesetzte Analysesoftware hinzuweisen?
- Cookie Banner
Auf fast jeder Internetseite kommen sogenannte Cookies zum Einsatz. Das sind kleine Textdateien, die ein Webserver auf der Festplatte des Websitebesuchers hinterlässt. Sie helfen dabei Nutzer wiederzuerkennen, um so deren Erlebnis auf der Website bei einem erneuten Besuch zu verbessern. Dabei ist es wichtig zwischen essentiellen und nicht unbedingt erforderlichen Cookies zu unterscheiden. Denn für die Nutzung ersterer ist nach aktuellem Konsens zur Rechtslage keine Einwilligung durch den Websitebesucher nötig, für die zweitgenannte dagegen schon. Seit dem EuGH Urteil von 2019, welches besagt, dass eine Einwilligung einer aktiven Handlung bedarf, kommen auf vielen Websites sogenannte „Consent Management Plattformen“ oder „Cookie-Consent-/Opt-in-/Einwilligungs-Banner, kurz „Cookie-Banner“ zum Einsatz. Durch diese kann sich ein Nutzer für oder gegen die Verwendung verschiedener Cookie-Arten entscheiden sowie der Entscheidung widersprechen.
- SSL-Zertifikat
Bei einem SSL-Zertifikat handelt es sich um eine kleine Datendatei, die einen sicheren Datenaustausch zwischen einem Webserver und einem Browser ermöglicht. Sensible Informationen wie Kreditkartendaten, Benutzerdaten oder andere personenbezogenen Daten können so geschützt werden. Die Pflicht zur Umstellung von Seiten mit Kontaktformularen ist bereits seit 2016 im Telemediengesetz verankert. Mit Einführung der DSGVO 2018 ist die SSL-Verschlüsselung für alle Websites Pflicht, auf denen personenbezogene Daten abgefragt werden. Ob eine Internetseite über ein SSL-Zertifikat verfügt, ist in den meisten Browsern über das „Schloss“- Symbol vor der URL erkennbar.
Was kostet eine professionelle Firmenwebsite und von wem erhalte ich eine?
Die Frage nach den Kosten ist nicht pauschal zu beantworten und hängt vor allem davon ab, ob darunter lediglich die einmalige Erstellung eines Designs verstanden wird, ob eine langfristige Betreuung vorgesehen ist und ob auch laufenden Kosten, z.B. für Domain und Hosting mit einbezogen werden. Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen können wir ein Abomodell, wie wir es anbieten, empfehlen. Hierdurch sind Sie bei neu auftretenden technischen, inhaltlichen und rechtlichen Themen nicht auf sich alleine gestellt, dazu ist keine hohe Einstiegsinvestition, oft im 4-stelligen Bereich, notwendig.
Eine seriöse Agentur erkennen Sie daran, dass Ihnen ein Beratungsgespräch angeboten wird, in dem Ihre individuellen Bedürfnisse geklärt werden. Input von Ihrer Seite ist außerdem der Schlüssel zu einer vollständigen Unternehmenspräsenz. Ein professioneller Anbieter klärt deshalb alle wichtigen Fragen in einem strukturierten Briefing, um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Marktplatz Mittelstand ist der passende Anbieter für Sie, wenn Sie sich einen repräsentativen Unternehmensauftritt zu einem fairen Preis im monatlichen Abo wünschen.
An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass dieser Blogartikel lediglich zu Informationszwecken dient. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Informationen verstehen sich deshalb ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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