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Kündigen bedeutet für Führungskräfte und Arbeitnehmer immer eine Umstellung im betrieblichen Alltag – dabei müssen Kündigungen gar nicht unbedingt schlecht sein. Gehen Sie die Kündigung richtig an, ist der Wechsel unter Umständen für beide Seiten ein Gewinn. Ein paar kurze Tipps verschaffen Ihnen einen Überblick, was beachtet werden sollte, um böses Blut zu vermeiden.

Wann ist der Wechsel des Arbeitsplatzes sinnvoll?

Kündigen - wann ist das sinnvoll?Gründe für eine Kündigung sind seitens der Arbeitnehmer vielfältig und haben in den meisten Fällen mit einer Umstellung im Privatleben zutun. Die Liebe oder familiäre Verpflichtungen treiben viele an andere Orte, oft winkt auch ein attraktives Arbeitsangebot eines anderen Unternehmens. Seitens der Arbeitgeber kann eine Kürzung des Budgets ein Grund für eine Kündigung sein. Als Arbeitgeber sollten Sie im Dialog mit Ihren Mitarbeitern bleiben, um derlei Veränderungen eventuell frühzeitig absehen zu können. Offenheit im Umgang zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist das A und O, damit eine Umstellung beiden Seiten so wenig Umstände wie möglich macht. Je früher der (mögliche) anstehende Wechsel mitgeteilt wird, desto besser.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

In selteneren Fällen kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, beispielsweise durch unzuverlässiges Arbeiten oder ausbleibende Lohnzahlungen. Aufgepasst! In den meisten Fällen ist es nicht möglich, einfach „das Handtuch zu werfen“ und zu gehen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben sich beispielsweise an die im Arbeitsvertrag festgehaltene Kündigungsfrist zu halten. Alle juristisch relevanten Daten werden bei der Einstellung festgelegt und sind in diesem wichtigen Dokument enthalten.

Kündigen ohne Streitgespräch – ist das möglich?

Wichtig bei der Kündigung ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts. Geschieht die Kündigung des Arbeitsvertrags kurzfristig, ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Auch der Grund der Kündigung kann beiden Seiten unangenehm werden. Arbeitgeber sollten sich genau informieren, ob sie nicht ihre Beschäftigungspflicht verletzen – im Gegensatz zum Arbeitnehmer sind persönliche Gründe für eine Kündigung für den Arbeitgeber rechtswidrig. Und wie sagen Sie es Ihrem Chef oder Ihren Mitarbeitern? Eine Liste von No-Go’s weckt ein besseres Gefühl dafür, wie man es richtig macht.

Das geht nicht beim Kündigen:

Keine Unbeteiligten einbeziehen

Eine einzelne Kündigung sollte unter vier Augen geführt werden. Unter keinen Umständen sollten Sie andere Mitarbeiter, Kunden oder gegebenenfalls Gäste direkt oder indirekt mit einbeziehen. Der Arbeitnehmer hat sich außerdem an die Geheimhaltungspflicht zu halten und darf auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine firmeninternen Informationen an Dritte weitergeben. Müssen mehrere Mitarbeiter entlassen werden oder steht eine gemeinsame Kündigung an, sollte diese auch im Team als solches ausgesprochen werden.

Nicht provozieren

Da die Kündigung immer als das Ende der gemeinsamen Zusammenarbeit zu betrachten ist, sollten Sie auf Belehrungen jeder Art verzichten. Respektvoller Ton in abschließenden Gesprächen ist ein absolutes Muss. Der Kündigungsgrund sollte auf konstruktive Weise erläutert werden. Die nächsten Schritte der jeweils anderen Partei zu erfragen ist dabei keinesfalls unhöflich. Da eine Kündigung immer auch eine Stresssituation für die Beteiligten ist, sollten Sie sich unter Umständen auf gereizte und enttäuschte Reaktionen gefasst machen. Wichtig ist, dennoch professionell zu bleiben und gegebenenfalls Unterstützung bei der Umstellung anzubieten.

Keine spontanen Entscheidungen

Kündigen - lässt sich nicht so einfach rückgängig machenVor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich genau informieren, den Arbeitsvertrag bereithalten und sich Ihrer Entscheidung zu 100% sicher sein. Ein Kündigungsvertrag ist definitiv und lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Auch mündliche Kündigungen sind rechtsgültig, lassen sich vor Gericht aber schwieriger belegen. Bei der Vorbereitung auf eine geplante Kündigung sollten Sie Ihre eigene Zukunft bedenken, aber auch die zu erwartenden Umstände für Ihre/n Mitarbeiter beziehungsweise Vorgesetzten nicht außer Acht lassen. Ein Mittelweg aus beiden Interessen kann im persönlichen Dialog gefunden werden.