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Update vom 14.11.2023 Abo oder Werbung

Am 27. Oktober verabschiedete der Europäischen Datenschutzausschuss (European Data Protection Board kurz EDPB) eine Eilentscheidung, mit der die irische Datenschutzbehörde  angewiesen wurde, innerhalb von zwei Wochen, Maßnahmen gegen Meta Ireland Limited (Meta IE) zu ergreifen und ein Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Werbeausspielung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu verhängen.

Um wen geht es hier?

Meta Ireland Limited ist die europäische Tochter des amerikanischen Konzerns Meta. Zu diesem Konzern gehören unter anderem die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram.

Das EDPB ist ein unabhängiges Gremium, das dafür sorgt, dass die einschlägigen EU-Vorschriften – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung – in allen Ländern, in denen sie anwendbar sind, einheitlich angewendet werden.

Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen bzw. die Durchsetzung nach geltendem Recht ist die Datenschutzbehörde des jeweiligen Landes in dem das Unternehmen seinen Sitz hat – in diesem Fall also die irische Datenschutzbehörde.

Was bedeutet das genau?

Dem Unternehmen Meta ist es ab dem 6.11.2023 untersagt, europäischen NutzerInnen zielgerichtete Werbung – sprich auf Basis der gesammelten Nutzerdaten – auszuspielen.

Wie Meta mit dieser Entscheidung umgeht, hat der Konzern am 30.10.2023 mitgeteilt. Das Original findet sich hier: LINK zur Mitteilung auf META

So reagiert Meta auf die Anordnung:

  • Meta wird bei allen europäischen NutzerInnen ein Opt-In einholen oder alternativ ein Abo ohne Werbung anbieten.
  • Das werbefreie Abonnement wird nur Erwachsenen zur Verfügung stehen. Ab dem 6. November setzt Meta die Werbung für Jugendliche kurzfristig aus 
  • Werbetreibende auf Facebook oder Instagram müssen vorerst keine Änderungen vornehmen. Kampagnen, die sich an über 18-Jährige richten, laufen wie gewohnt weiter.

Wie geht es weiter?

Wer die oben genannte Mitteilung der Facebook-Mutter genau liest wird dabei auf einen sehr interessanten Satz stoßen: „In its ruling, the CJEU expressly recognised that a subscription model, like the one we are announcing, is a valid form of consent for an ads funded service.“

„Das Unternehmen bezieht sich dabei auf ein EU-Gerichtsurteil und leitet aus diesem ab, dass jeder der den Bezahltarif nicht wählt oder diesen abwählt, automatisch seine Zustimmung zu dem werbefinanzierten Modell erteilt. Aufgrund der enormen Marktdurchdringung und der Netzwerkeffekte, dürfte dies für Meta ein sehr eleganter Weg sein, um über kurz oder lang eine Einigung mit den Datenschutzbehörden auf Basis höchstrichterlicher formaler Kriterien zu erzwingen“ so Michael Amtmann

Schachzug von Meta: Werbeeinwilligung oder Abo

Diese Strategie spiegelt sich in der Einwilligungserklärung die Nutzer in Europa seit einigen Tagen bei einem Login zu sehen bekommen wider. Der Nutzer hat die Auswahl „Aboonnement“ oder „Use for free“. MIt der Auswahl „Use for free“ stimmt er/sie automatisch der Auswertung der Nutzerdaten und der Ausspielung personalisierter Werbung zu:

Das Abo wird zwischen 9.99 Euro pro Monat und 12.99 Euro pro Monat kosten – je nachdem ob es direkt über die Plattform (günstiger) oder über einen Appstore (teurer) gebucht wird.

„Bei diesem Preis ist davon auszugehen, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen in Europa die bezahlte und werbefreie Verwendung der Meta-Plattformen wählen wird und der Großteil damit weiterhin über personalisierte Werbung erreicht werden kann. Unter dem Strich dürfte sich damit nicht viel gegenüber dem Status Quo ändern“, so Michael Amtmann

„Die europäischen Datenschützer dürften sich schon bald die Haare raufen, denn die Eilentscheidung ist ein klassischer Pyrrhussieg. Die Dummen sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Europa, die massiv unter der DSGVO leiden. Und die Verlierer sind alle Europäer, denen die Steuereinnahmen, F+E-Ausgaben und nicht zuletzt die Jobs der Tech-Giganten fehlen, die auf diese Weise niemals in Europa heranwachsen werden“, so Michael Amtmann weiter.  

Weiteführende Literatur und Quellen im Überblick:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-data-protection-board-edpb_de

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CJ0252

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Studium der Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Finanzen & Controlling; Abschluss Dipl. Betriebswirt (FH)

Während seines BWL-Studiums arbeitete Herr Amtmann mehrere Jahre in einer mittelständischen Bank und beschäftigte sich intensiv mit modernen Finanzprodukten, Firmenbewertungen und Firmenkrediten.

Parallel arbeitete Herr Amtmann als Finanzjournalist für die Finanzpark AG. Er schrieb über 100 Beiträge zu Finanzprodukten und Wirtschaftsthemen für die Publikationen „Börse am Sonntag“ und „Zertifikate kompakt“.
Nach dem Ende des Studiums absolvierte Herr Amtmann ein Traineeprogramm bei Müller Medien und arbeitet heute als Geschäftsführer mehrerer Digitalunternehmen. Ins einer Freizeit schreibt Herr Amtmann für Online Publikationen der Unternehmensfamilie Müller Medien im Bereich Wirtschaft und Finanzen, beispielsweise im „Marktplatz Mittelstand Newsletter“ oder auf vorlagen.de.

Veröffentlichungen:

Intercultural Problems Within International Joint-Ventures in ChinaIntercultural Problems Within International Joint-Ventures in China VDM Verlag Dr. Mueller e.K. · Feb 1, 2007

https://www.amazon.com/International-Joint-Ventures-China-Intercultural/dp/3865508871