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Es ist der Traum der meisten Hundehalter, den geliebten Vierbeiner mit zur Arbeit nehmen zu können. So müssen die anhänglichen Tiere nicht allein zu Hause warten und Frauchen und Herrchen haben kein schlechtes Gewissen. Für viele Mitarbeiter kann es sogar hinsichtlich der Auswahl des Arbeitsplatzes entscheidend sein, ob der Hund mit darf oder nicht. Wir wollen beleuchten, was es zu beachten gibt und welche Vorteile es sonst noch bietet, wenn der Hund mit in das Büro darf.

Ein Bürohund hält das Herz gesund

Eine neue Studie („Dog ownership and the risk of cardiovascular disease and death – a nationwide cohort study“) weist nach, dass Hundehalter tatsächlich seltener an Herz- und Kreislauferkrankungen leiden als Menschen ohne Hunde. Außer, dass Hundehaltung meist mit viel Bewegung an frischer Luft einhergeht, machen Hunde einfach glücklich. Ein Stück von diesem Glück können auch die hundelosen Kollegen genießen, wenn sie mit einem Bürohund Umgang haben dürfen. Die Anwesenheit eines Hundes verbessert in der Regel das Arbeitsklima. Das wiederum hat selbstverständlich positive Auswirkungen auf die Produktivität der Mitarbeiter und das Unternehmen im Ganzen.

Das lässDer Bürohund hält das Herz gesundt sich sogar in Zahlen ausdrücken: Nach einer Studie der Universität Göttingen spart die deutsche Wirtschaft jährlich zwei Milliarden Euro, weil Hundebesitzer 7 % seltener bei der Arbeit fehlen, wenn sie ihren Hund mit zur Arbeit bringen dürfen.
Hunde schützen vor dem sogenannten Burn-out, steigern das Engagement, die Loyalität zur Firma, die Kreativität und allgemein das Wohlbefinden von Mitarbeitern. Nicht nur, weil es gesünder ist, gemeinsam mit dem Vierbeiner die Mittagspause im Park zu verbringen anstatt in der Kantine. Es ist sogar wissenschaftlich belegt, dass der Körper das Glückshormon Oxytocin ausschüttet, wenn sich ein Hund in der Umgebung befindet. Andere Haustiere haben nicht den gleichen Effekt, wie eine Studie aus Virginia (USA) zeigen konnte. All das ist ein deutlicher Gewinn für ein Unternehmen. Ein hundefreundliches Unternehmen verfügt zusätzlich über ein positiveres Image, eine bessere Teambildung und stärkere Mitarbeiterbindung.

Rechtliche Situation

Der Bundesverband Bürohund (BVBH) konstatiert seit geraumer Zeit, dass Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf haben sollten, ihre Hunde mit zur Arbeit zu bringen. Der Hund sei eine wichtige Maßnahme gegen psychische Überlastung. Er wirke Stress reduzierend, sagt der Vorsitzende des Verbandes, Markus Beyer.
Leider gibt es jedoch bislang einen rechtlichen Anspruch (noch) nicht, der es einem Angestellten generell ermöglicht, seinen Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Sie sind als Angestellte/r also auf die freiwillige Zustimmung Ihres Arbeitgebers angewiesen. Diese kann leider auch jederzeit wieder entzogen werden, wenn es die Firmensituation erfordern sollte. Denn das Unternehmen muss die Interessen aller Angestellten beachten.

Wenn ein Kollege sich gestört fühlt, kann der Vorgesetzte bestimmen, dass der Hund wieder zu Hause bleiben muss. Ein solches Verbot müssen Sie beachten,Rechtliche Situation wenn Sie keine Abmahnung oder Kündigung riskieren wollen. Die rechtliche Grundlage für die Weisungsbefugnis Ihres Arbeitgebers ist § 106 der Gewerbeordnung. Hiernach kann der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen bestimmen, soweit diese nicht durch andere Regelungen oder den Arbeitsvertrag festgelegt sind. Wenn ein Kollege bereits einen Hund mitbringen darf, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Erlaubnis im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ohne Weiteres verweigern.

Erlaubt Ihr Vorgesetzter die Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz jedoch, sollten Sie natürlich dafür sorgen, dass Ihr Vierbeiner nicht unangenehm auffällt. Behalten Sie ihn möglichst nah bei sich. Richten Sie ihm ein bequemes Plätzchen ein und füttern Sie ihn nach Möglichkeit nur zu Hause, damit sich niemand durch den Geruch von Hundefutter gestört fühlt. Ein ordentliches Hundetraining trägt nicht nur im Büro zur guten Beziehung zwischen Hund und Mensch bei. Auch der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen. Dann steht einem entspannten Alltag mit Hund im Büro nichts mehr im Wege.