S.I.C Die Eintragung betreffend den schon am 31.08.2015 geänderten Gegenstand wird von Amts wegen wie folgt nachträglich eingetragen: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen aus dem Lifestyle-Bereich, Kommunikations- oder FinTech-Bereich, im eigenen Namen für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder einer anderen staatlichen Genehmigung bedürfen.