S.I.C. Betrieb eines Fitnessstudios. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.