S.I.C. Das Herstellen von Fleisch- und Wurstprodukten, der Handel mit Fleisch- und Wurstprodukten sowie sonstiger Handelsware, soweit hierzu eine besondere Genehmigung nicht erforderlich ist, die Arbeitnehmerüberlassung Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2006 ist der Gesellschafsvertrag ergänzt in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens). .