S.I.C. Der Betrieb von Schiffen (Fluss- und Seeschiffen), insbesondere der Betrieb von durch die Gesellschaft erworbenen oder gemieteten Kreuzfahrtschiffen v.a. das Angebot und die Durchführung von Kreuzfahrten. Hierzu wird die Gesellschaft im Rahmen einer Vermögensanlage Nachrangdarlehen aufnehmen.