S.I.C. Ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Verwaltung des eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte aus. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige und ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben, Zweigniederlassungen zu errichten sowie alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.