S.I.C. 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung, Import, Export und der Vertrieb von Hobby- und Spielwaren, Kunst-, Trend- und Geschenkartikeln sowie Unterhaltungsmedien. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben und sich an solchen in jeder Form beteiligen; sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.