Kanzlei für Arbeitsrecht Johannes Winkelhorst
52525 Heinsberg
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Kanzlei Winkelhorst
Unser Team arbeitet seit vielen Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammen.
Weiterbildung und regelmäßige Schulungen unserer freundlichen Mitarbeiterinnen sind ein fester Bestandteil unserer Philosophie. Dadurch verfügen wir stets über die in ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet relevanten aktuellsten Informationen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Als Nachweis für regelmäßige Fortbildungen führt unsere Kanzlei bereits seit Jahren das allgemein anerkannte und geschätzte Fortbildungssymbol des Deutschen Anwaltverein.
Daneben ist unsere Kanzlei ebenfalls seit vielen Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeits- und Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.
In unserem Team glauben wir daran, dass der Erfolg eines Mandats in vielen Fällen davon abhängt, beide Seiten eines streitigen Rechtsverhältnisses zu verstehen. Wir wissen, dass unsere große Erfahrung uns dabei hilft, die bestmögliche Vertretung eines Mandats zu erreichen, unabhängig von der Frage, auf welcher Seite eines Streits unsere Mandanten stehen.
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
- Gestaltung, Verhandlung und Abschluß aller Arten von Dienst- und Arbeits- und Aufhebungsverträgen
- Kündigungsschutzrecht (alle Arten von Kündigungen)
- Urlaubsrecht (Urlaub, Urlaubsvergütung und Urlaubsgeld)
- Teilzeitrecht
- Mutterschutzrecht
- Sozialplan, Interessenausgleich
- Abfindung
- Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitslosengeld (Bewilligung, Sperrfrist etc.)
- Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente
- Tarifrecht
- Arbeitszeugnis (Erteilung, Berichtigung und Bewertung)
- Abmahnung
- unerlaubte Handlungen (inkl. Mobbing)
- Wettbewerbsverbot
- Karrenzentschädigung
- Entsendungsvertrag
- Überprüfung der Wirksamkeit einer Befristung
- Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
- Gratifikationen
- Schwerbehinderung/Inklusion
- Arbeitsunfähigkeit/Krankheit im Arbeitsverhältnis
- Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers
- kirchliches Arbeitsrecht u.a. AVR, KAVO