S.I.C Die Begründung oder der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren in- oder ausländischen Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und Verwaltung dieser Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Nebengeschäfte.