S.I.C. Der Handel mit Maschinen und Anlagen sowie die Übernahme von Industrievertretungen. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen befugt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen oder die mit dem Geschäftszweck in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist befugt, zur Erweiterung der aufgeführten Zwecke gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.