S.I.C Der Betrieb, die Unterhaltung und Entscheidung über den Ausbau der örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, die dem unter Ziffer 2.1 genannten Unternehmensgegenstand unmittelbar und mittelbar dienlich sind.