S.I.C. Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.