S.I.C. (1) Die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur zukunftsorientierten Positionierung Niedersachsens im nationalen und internationalen Tourismuswettbewerb in Zusammenarbeit mit den regionalen Tourismusakteuren. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Um die ihr gem. Abs. 1 obliegenden Aufgaben zu erfüllen, arbeitet die Gesellschaft den Ressorts zu und stimmt sich regelmäßig eng mit diesen ab. (3) Die Gesellschaft arbeitet mit Hochschulen, Fachhochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen und Institutionen zusammen, die im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft tätig sind.