S.I.C. (1) Der Handel mit Ersatzteilen und Zubehör für Maschinen der Landtechnik und darüber hinaus Einkauf, Logistik, Marketing, Vertrieb und Service/Beratung für das Ersatzteilgeschäft der Technikstellen der Gesellschafter und ihrer Konzern- und Beteiligungsunternehmen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.