S.I.C. A. die außergerichtliche Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen, namentlich in Zusammenhang mit der Verwaltung und Bearbeitung von Fondsfinanzierungen, b. der Betrieb von Unternehmen aller Art, c. die Übernahme und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art, d. die Überwachung der Geschäftsführung und die Übernahme von Verwaltungsarbeiten für Tochtergesellschaften.