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Urheberrecht: Was sind Dalí-Werke in einem Videoclip wert?

Ein Video auf YouTube mit Werken des Künstlers Dalí kommt dem gleichnamigen Museum in Berlin teuer zu stehen. Das Museum muss wegen Urheberrechtsverletzungen rund 30.000 Euro an die klagende Dalí-Stiftung zahlen. Es habe mit der Veröffentlichung des Videos Urheberrechte des Künstlers verletzt.
Ein teurer Spaß
Ganze 31 Sekunden lang ist das umstrittene Video, das für den Museumsbetreiber nun ziemlich teuer wird. Von April 2011 bis März 2015 hatte das Museum Dalí Berlin ein Video auf der Online-Plattform YouTube hochgeladen und darin auf die Dalí-Ausstellung aufmerksam gemacht. Knapp 28.000 Mal wurde das Video in dieser Zeit angeklickt.
Der spanische Künstler Salvador Dalí ist einer der bekanntesten Maler des 20. Jahrhunderts und einer der Hauptvertreter des Surrealismus. Das Gemälde „Beständigkeit der Erinnerung“ mit der zerrinnenden Uhr ist wohl eines der bekanntesten Werke des Künstlers. Dieses und andere Motive waren in dem Video des Museums mit Berliner Sehenswürdigkeiten kombiniert worden, sodass beispielsweise die zerlaufende Uhr an der Gedächtniskirche zu sehen war. Auf der Homepage des Museums fand man auch einen Link zu dem Video auf YouTube. Insgesamt 13 Motive des Künstlers waren in dem Video verpackt, bei sechs von ihnen nahm das Gericht letztlich eine Urheberrechtsverletzung an.
Richter gehen von Werbevideo aus
Das Video sollte wohl (auch) Interessierte in die Ausstellung locken; das ist zumindest die Einschätzung des Oberlandesgerichts in München. Zwar sollte es nach Angaben des Museumsbetreibers einzig eine Hommage an Dalí darstellen – aus Sicht des Gerichtes handelt es sich aber vielmehr um ein Werbevideo. Auch die Dalí- Stiftung ging wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen dagegen vor.
Das Museum hatte schon in der Vorinstanz beim Landgericht München eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht hatte wegen der Urheberrechtsverletzungen eine Schadensersatzsumme von insgesamt 30.000 Euro angesetzt. Das macht pro Kunstwerk und Monat rund 100 Euro für die Verwendung eines Dalí Werkes - Dies erschien auch den Richtern am OLG München „sehr sehr günstiger“, sodass sie dem Museum eine Zurücknahme ihrer Berufung nahelegten. Diesem Rat folgte das Museum letztlich. Damit ist nun das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.
Nicht das erste Mal Streit um Dalí-Kunstwerke
Der Geschäftsführer des Museums, Carsten Kollmeier, folgte zwar letztlich dem Rat der Richter - aber nur widerwillig. „Pro Klick einen Euro – ein teurer Spaß“, so der Geschäftsführer. Tatsächlich hat er damit nicht ganz Unrecht. Dennoch sei dies nach Einschätzung der Richter eine angemessene Summe, angesichts der Bekanntheit des Künstlers.
Das Museum könne das Vorgehen der Stiftung dennoch nicht nachvollziehen, so Kollmeier. Die Fronten scheinen also weiter verhärtet zwischen dem Dalí-Museum und der Stiftung, zumal es nicht das erste Vorgehen der Stiftung gegen das Museum ist. Die Dalí-Stiftung verfolgt nicht nur Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich der Werke des verstorbenen Künstlers, sondern organisiert beispielsweise auch die verschiedenen Dalí-Museen weltweit.
Das Museum „Dalí – Die Ausstellung am Potsdamer Platz“ zeigt schon seit rund 10 Jahren mehrere hundert Dalí- Exponate aus privaten Sammlungen. Viel Stoff also für Urheberrechtsstreitigkeiten.
Weitere Informationen zum Urheberrecht erhalten Sie auch unter: www.rosepartner.de/urheberrecht-film-video.html


Erstellt am 25.02.2019 von

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