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Neue Brüsseler Ideen für einheitliche Mehrwertsteuer

In vielen europäischen Ländern stellt die Mehrwertsteuer eine bedeutende Einnahmequelle dar. Der Steuersatz ist nicht in allen europäischen Ländern gleich und kann sich deutlich unterscheiden. Die Europäische Union möchte das Steuersystem vereinfachen und vor allem kleinere Unternehmen entlasten. Sind die vereinheitlichenden Ideen sinnvoll oder Vereinheitlichungswahn aus Brüssel?
Nach Ansicht der EU-Kommission sollen jährlich etwa 50 Milliarden Euro durch Steuervermeidung wegen unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze verloren gehen. Mit Schuld an dieser Situation seien die Internethändler und somit indirekt auch der einfachen Verbraucher. Im Onlinehandel ist die Mehrwertsteuer verhältnismäßig leicht einzusparen, wenn der Käufer seine Waren in einem Land mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz bestellt. Diese Praxis solle in Zukunft vermieden werden.
Am 18.01.2018 hat die Europäische Kommission ihre neuen Steuerpläne bekannt gegeben. Das zukünftige Mehrwertsteuermodell soll dreigeteilt sein. Einerseits solle es einen Mehrwertsteuernormalsatz in Höhe von mindestens 15 Prozent geben. Andererseits sei ein mittlerer Steuersatz zwischen fünf Prozent und dem selbst gewählten Mehrwertsteuernormalsatz und einen Steuersatz zwischen null und dem ermäßigten mittleren Steuersatz vorgesehen. Um zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten in finanzielle Not geraten, solle der durchschnittliche Mehrwertsteuersatz zwölf Prozent betragen. Auf weniger erwünschte Konsumgüter wie etwa Waffen, alkoholische Getränke, Glücksspiele und Tabak sieht der Vorschlag einen Steuersatz von mindestens 15 Prozent oder mehr gelten – diese Regelungen versteht sich aus gesundheitlichen Gründen.
Durch die geplanten vereinheitlichen Wettbewerbsbedingungen steht auch die Stärkung von mittelständischen und ortsgebundenen Unternehmen im Fokus der EU-Pläne. Für kleinere Unternehmen mit einer bestehenden Mehrwertsteuerbefreiung solle es die Möglichkeit geben, bei Rechnungsstellungen oder Dokumentation von dieser Pflicht befreien zu lassen. Durch die divergierenden Regelungen in den EU-Staaten gäbe es nach Ansicht der Kommission schwierige Wettbewerbsbedingungen für kleine Unternehmen. Daneben sollen die kommunalen Einzelhändler in den Städten und Gemeinden vor den steuersparenden Onlinehändlern besser geschützt werden.
Das Projekt wäre die größte Steuerreform der Europäischen Union und könnte den Staatenverbund geschichtlich neu formen. Mit Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt könnte es sinnvoll sein, die Dienstleistungen in dem Land zu versteuern, in denen sie erbracht wurden. Diese Praxis wird derzeit nicht angewandt, daher liefern sich viele Mitgliedstaaten einen Wettbewerb in Sachen Unterbietung. Das als race to the bottom bekannte Phänomen ist zulässig und sorgt für Spannungen unter den EU-Staaten. Dennoch ist das Europäische Umsatzsteuerrecht seit rund 25 als Provisorium das geltende Recht und muss beachtet werden. Insbesondere im E-Commerce müssen die Normen genau beachtet werden. Andernfalls wird es wie man es aus dem Steuerrecht oftmals kennt – teuer.
Wenn sie mehr über die Themen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer erfahren wollen, schauen Sie doch auf unserer Webpräsenz www.rosepartner.de/umsatzsteuer-mehrwertsteuer.html vorbei.

Erstellt am 15.02.2018 von

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