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Zu alt für das TV: Befristungen von Schauspielern rechtmäßig

Von der ZDF-Serie „der Alte“ werden einige sicherlich die beiden Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss und Markus Böttcher kennen. Während sie sich bei ihrer Tätigkeit als Kommissar meist mit dem Strafrecht beschäftigten, ging es vor Gericht um das Arbeitsrecht. Sie klagten gegen die Kündigung ihrer befristeten Arbeitsverträge und verloren vor dem Bundesarbeitsgericht.Die Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss und Markus Böttcher waren seit Jahren Kommissare in der ZDF-Fernsehserie „der Alte“. Für die Folgen Nummer 391 und 392 wurden insgesamt 16 Drehtage vom 13./16.10.2014 bis zum 18.11.2014 veranschlagt. Wie in der Schauspielerbranche übrig, schloss das ZDF mit den Fernsehkommissaren sogenannte Mitarbeiterverträge beziehungsweise Schauspielerverträge ab. Kurze Zeit später wurde ihnen vom ZDF mitgeteilt, dass sie ab Ende November 2014 nicht mehr für die Fernsehrollen benötigt wurden.
Dies sahen die beiden nicht ein und klagten gegen die ihrer Ansicht nach unzulässigen Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Nach so langer Zeit als Schauspieler in derselben Serie hätten sie ein Recht auf eine feste Stelle beim ZDF. Die Sendeanstalt verfalle nach Sanoussi-Bliss seit einiger Zeit einem Verjüngungswahn. Bei einer Befristung bedarf es unter anderem eines sachlichen Grundes. Ist dieser vorhanden, kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beliebig oft neu befristet werden. Bei einer erhöhten Anzahl an befristeten Arbeitsverträgen können allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommen. Weder im Gesetz, noch höchstrichterlich ist geklärt, ab wann es sich um eine unzulässige Kettenbefristung handelt.
Im vorliegenden Fall war nach Ansicht des Gerichts eine Abwägung zwischen den Interessen der Schauspieler und der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit notwendig. Auf der einen Seite waren die Schauspieler teilweise über 20 Jahre in derselben Rolle tätig, auf der anderen Seite müsse die Befristung verfassungskonform ausgelegt werden. Dabei hätte die kurzfristige Fortentwicklungsmöglichkeit der Serie für das ZDF Vorrang. Wer weniger Jobwechsel möchte, der entscheidet sich besser für die Beamtenlaufbahn. Wenn es um Befristungen geht, sollten Arbeitgeber besser genau aufpassen, was sie in den Arbeitsvertrag schreiben. Ist der Arbeitsvertrag schlecht ausgearbeitet, kann dies sehr teuer werden.
Weitere rechtliche Informationen zum Thema Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht finden Sie unter: www.rosepartner.de/arbeitsrecht.html

Erstellt am 23.10.2017 von

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