Eine Neuigkeit von Sozietät Haschke & Schäfer UG (haftungsbeschränkt)

Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs in der Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII)

Fortan: Lassen Sie unbedingt ihren Rentenanspruch (Unfallrente) durch qualifizierte und Sachkundige gerichtlich zugelassene Rentenberater prüfen.

Gerade in unserer wunderschönen Heimatstadt Halle (Saale) sind sehr viele Krebserkrankungen gegenwärtig.

Beispiele aus der Berufskrankheiten-Verordnung:

Berufskrankheit 4103: Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura

Berufskrankheit 4114: Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

Berufskrankheit 4115: Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen – (Siderofibrose)

um nur einige zu nennen…

Richtig Wichtig:
Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten eine Witwen- oder Witwerrente, solange sie nicht wieder geheiratet haben. § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VII.

Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall anzuerkennen, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind. § 9 Abs. 2 SGB VII.

Getreu unserem Leitgedanken: Im Einsatz für Ihre Rente

Setzen wir auch in diesem Bereich - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) – Ihre Ansprüche konsequent und zu ihren Gunsten bei gerichtlichen Verfahren, ferner im Klage-, Berufungs- und Revisionsverfahren und in Eilverfahren vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht (Anwaltspflicht) nach § 73 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Gern stehen wir Ihnen in diesen und anderen rentenrechtlichen Angelegenheiten als Ihre gerichtlich zugelassenen Rentenberater zur Verfügung!

Mit besten Grüßen aus Halle (Saale)

Sozietät Haschke & Schäfer UG (haftungsbeschränkt)
Gerichtlich zugelassene Rentenberater
Detlef Schäfer & Stefan Haschke
Leipziger Straße 101
D – 06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 / 977 22 646
Internet: www.haschke-schaefer.de

Erstellt am 28.11.2016 von

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