Eine Neuigkeit von Sozietät Haschke & Schäfer UG (haftungsbeschränkt)

Altersrente für besonders langjährig Versicherte… SGB VI

Wussten Sie schon…

das gemäß § 38 SGB VI i.V.m. der Übergangsreglung § 236b SGB VI

- die vor dem 1.1.1953 Geborenen können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Für spätere Geburtsjahrgänge steigt das erforderliche Lebensalter in Stufen von zwei Monaten auf das vollendete 65. Lebensjahr (für ab 1964 Geborene).

- Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht berücksichtigt (Vermeidung von »Frühverrentungen«), es sei denn, der Leistungsbezug ist durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de

Gern stehen wir Ihnen in diesen und anderen rentenrechtlichen Angelegenheiten als Ihre gerichtlich zugelassenen Rentenberater zur Verfügung!

Mit besten Grüßen aus Halle (Saale)

Sozietät Haschke & Schäfer UG (haftungsbeschränkt)
Gerichtlich zugelassene Rentenberater
Detlef Schäfer & Stefan Haschke
Leipziger Straße 101
D – 06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 / 977 22 646
Internet: www.haschke-schaefer.de

Erstellt am 28.11.2016 von

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