S.I.C Die Gründung und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge sowie Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z.B. die integrierte Versorgung. .