S.I.C. Die Organisation von Vorsorgemaßnahmen zur zügigen Bekämpfung anzeigepflichtiger Geflügelseuchen (z. B. Aviäre Influenza, Newcastle Disease) auch im Hinblick auf den vorbeugenden gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Hierzu gehört insbesondere der Abschluss von Verträgen für Geflügelhalter hinsichtlich der Durchführung amtlich angeordneter Tötungsmaßnahmen, der Verladung verendeter oder getöteter Tiere, der Stallreinigung, der Stalldesinfektion, der Entwesung und hinsichtlich der Unterstützung amtlicher Veterinäre bei Abrechnung der Bekämpfungsmaßnahmen.