S.I.C -Hebung und Förderung der Rinderzucht und -haltung zur Anpassung der Erzeugung und des Absatzes an die Erfordernisse des Marktes; -Zucht robuster, gesunder und fruchtbarer Tiere nach den züchterischen Grundbestimmungen der Satzung Teil B sowie des jeweiligen Zuchtprogrammes; -Erhaltung der genetischen Vielfalt bei gefährdeten Rassen; -Vermarktung der gesamten, zum Verkauf bestimmten Produktion von Zucht-und Nutztieren sowie Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln; -Haltung von Zuchtbullen in den Besamungsstationen, Gewinnung, Lagerung und Vermarktung von Samen und Embryonen sowie die Durchführung der Insemination und des Embryotransfers; -Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln; -Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen. (3) Die Genossenschaft ist ein anerkannter Zuchtverband im Sinne des Tierzuchtrechtes und des Agrarmarktstrukturgesetzes.