Im Zeitalter von hochwärmedämmenden Gebäuden, Fenstern und Fassaden sind Rollläden als Element des Wärmeschutzes nicht mehr zeitgemäss.
Insbesondere die Einbausituation in die Fassade mit einem Rollladensturz führt in der Regel zu einer deutlichen Verschlechterung des Wärmeschutzes in diesem Bereich.
Da auch ein Einbruchschutz über den geschlossenen Rollladenpanzer keine massgebliche Steigerung erfährt, ist bei modernen Gebäuden eher der Sonnen- und Sichtschutz vorrangig zu bewerten. Wenn dann ein fehlerhaften Rollladeneinbau zur Verschlechterung des Gebäudewärmeschutzes führt, sind die Folge Zuglufterscheinungen Kondensatbildungen und Schimmelwachstum an Fensterecken oder Revisionsdeckeln der Rolläden.
Rollladenkästen sind in der Bauregelliste A Teil 1 im Abschnitt 8 Sonderkonstruktionen aufgeführt. Es sollten nur geprüfte Produkte im Sinne dieser Liste sowie entsprechend der Richtlinie eingebaut werden.
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