S.I.C. Ausübung zulassungsfreier und handwerksähnlicher Gewerke soweit diese der Anlage B der Handwerksordnung unterliegen; Erbringung von Dienstleistungen aller Art und Weise, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, wie Strassen- und Winterdienst, sowie die Eisenflechterei, Abbrucharbeiten und Sanierungen, soweit diese Gewerke in der Handwerksrolle nicht eingetragen werden müssen.