Eine Neuigkeit von BERND Rechtsanwälte

Entscheidung im Diesel-Skandal: Verbraucherschutz wird gestärkt – Hersteller müssen Schadensersatz leisten

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.9.2017 (1-4 U 87/16) lässt Verbraucher aufatmen: Im Rahmen des sogenannten „VW-Abgasskandal“ können Rechtsschutzversicherungen in Anspruch genommen werden.
Im Streitfall hatte der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges seine Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen Verkäufer und gegen Hersteller des PKW beantragt. Die Rechtsschutzversicherung lehnte dies ab, woraufhin der Käufer erfolgreich auf Deckungszusage klagte: Die Richter entschieden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung gegen Hersteller und Verkäufer, des vom Abgasskandal betroffenen PKW hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und somit die Rechtsschutzversicherung des Käufers zur Deckungszusage herangezogen werden kann. Das Oberlandesgericht stellt in dem Beschluss fest, dass Rechtsschutzversicherungen verpflichtet werden können, die Kosten der gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Gewährleistungsrechte, insbesondere der Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche des Klägers zu tragen. Damit verfolgt das OLG Düsseldorf eine verbraucherfreundliche Linie, die so auch in vielen Entscheidungen anderer Gerichte getragen wird.
Verbraucher sind somit nun nicht mehr machtlos: Mithilfe der Rechtsschutzversicherungen können Hersteller selbst in Anspruch genommen werden. So heißt es beispielsweise im Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.4.2017 (8 O 6196/16), dass nur der Fahrzeughersteller in der Lage ist, die Verantwortlichkeit für den Abgasskandal aufzuklären und somit Mängel eines in den Abgasskandal verwickelten Fahrzeuges nicht zulasten des Fahrzeugkäufers gehen können. Nach Meinung der Richter ergeben sich für Käufer betroffener Fahrzeuge Ansprüche auf Schadensersatz aus Betrug gegenüber dem Hersteller, sowie Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit gegenüber dem Händler.
Für Käufer von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, ergeben sich somit Erfolgsaussichten bei Klage auf Schadensersatz gegen den Hersteller und Deckung der Verfahrenskosten durch die Rechtsschutzversicherung. Die aktuellen Entscheidungen stärken den Verbraucherschutz ganz konkret und geben Käufern von betroffenen Fahrzeugen, die Möglichkeit, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Erstellt am 09.11.2017 von

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