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Bundesverfassungsgericht soll entscheiden - Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Das Landgericht (LG) Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig – überprüft werden soll dies vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Im Jahr 2015 wurde die Mietpreisbremse von der großen Koalition beschlossen – vermieden werden sollten sprunghafte Mieterhöhungen besonders in Großstädten: Mietpreise dürfen bei Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Meinungsstreit: Mietpreisbremse verschärfen oder lockern?

Die Meinungen der Gerichte zur Mietpreisbremse könnten unterschiedlicher nicht sein: Es gibt sowohl Forderungen nach einer Verschärfung, als auch nach einer Lockerung. Nach Meinung derer, die eine Verschärfung fordern, gilt die Mietpreisbremse als gescheitert, da die Mieten wegen Ausnahmeregelungen und juristischer Schlupflöcher in vielen Gegenden weiter drastisch steigen. Forderungen nach einer Lockerung oder gar Aufhebung, werden damit argumentiert, dass der Gesetzgeber in verfassungswidriger Weise in das Recht der Vertragsparteien eingreife: Nach Meinung der Richter der Berliner Zivilkammer führe die Mietpreisbremse zu einer ungleichen Behandlung der Vermieter in verschiedenen Bundesländern. Nach Äußerungen des Deutschen Mieterbundes könnten diese Bedenken nicht mitgetragen werden. Dass nun Karlsruhe entscheiden soll ist ein erstmaliger Fall.

Fazit: Entscheidung zur Mietpreisbremse könnte geändert werden
Noch im Jahr 2015 hatte des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde aus Berlin aus unzulässig abgelehnt. Derzeit ist unklar, wie die Richter in Karlsruhe jetzt urteilen werden. Es könnte für Vermieter durchaus leichter werden, Mieten bei Wiedervermietung anzuheben – ohne an die Mietpreisbremse gebunden zu sein.

Erstellt am 08.01.2018 von

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