S.I.C. Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile), Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (nurGmbH) oder KG (z. B. geschlossene Immobilienfonds), Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft; Vermakelung und Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen sowie deren Vertrieb; Einzelhandel mit Kfz-Ersatzteilen, Reifen und Baumaterialien.