S.I.C. (1) Zweck der Gesellschaft ist es, 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen und Maßnahmen und Objekte der Gewerbeinfrastruktur zu errichten, zu erwerben und zu betreiben, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. (2) Soweit es zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen kaufen, mieten, pachten, veräußern, errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen kaufen, mieten, pachten, bebauen, bewirtschaften, verwalten und veräußern, 3. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann.