Eine Neuigkeit von Lohn-und Buchhaltungsbüro Benjowski

Änderung zum 1.1.2007 bei Scheckzahlungen

Bei Umsatzsteuervor- oder Lohnsteueranmeldungen achtet das Finanzamt penibel darauf, dass die Zahlungen pünktlich eingehen. Ist das nicht der Fall, drohen Säumniszuschläge. Wer dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte eine zum 1.1.2007 in Kraft tretende Neuregelung beachten.

In § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nämlich ab 2007 geregelt, dass bei Begleichung fälliger Steuerzahlungen mittels eines Schecks die Zahlung erst drei Tage nach dem Scheckeingang als wirksam geleistet gilt.

Erstellt am 10.01.2007 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen