Zwar hat der Bundesfinanzhof mit seinen Entscheidungen VI R 49/04 und VI R 46/05 die so genannte Ausschlussfrist für Antragungsveranlagungen (früher: Lohnsteuerjahresausgleich) für verfassungswidrig gehalten. Entschieden wird über diese Frage jedoch letztendlich erst in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht!
Dies kann allerdings noch einige Zeit (Jahre ??) dauern.
Bis zu diesem Zeitpunkt gelten weiterhin die alten Antragsfristen. Dies bedeutet für die Einkommensteuererklärung 2004, dass diese spätestens bis 31.12.2006 abzugeben ist.
Sofern Sie sich hierzu beraten lassen wollen, vereinbaren bei einer unserer Beratungsstellen einen Beratungstermin.
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