S.I.C. Die unabhängige Vermittlung von Kapital- und Finanzanlagen, und zwar - die Vermittlung von Bausparverträgen und Darlehen nach § 34c Abs. 1 Nr. 2. GewO, - die Vermittlung von Versicherungsverträgen nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler), sowie - die Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG zu Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentgesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes (InvG) öffentlich vertrieben werden dürfen und die Vermittlung von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen nach § 34f Abs. 1. S. 1 GewO (Fi-nanzanlagenvermittler).