S.I.C. Betrieb eines ganzjährig nutzbaren Freizeitbades nebst Nebenbetrieben. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Nebenbetriebe, wie Gastronomie, Saunen, Fitnessbereich, aber auch ihren Hauptbetrieb zu verpachten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.