S.I.C Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Krankenpflege und zum anderen die Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Die gemeinnützigen Gesellschaftszwecke werden durch das Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote verwirklicht.