S.I.C. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Finanzierungen, Bausparverträgen, Bankdienstleistungen und Finanzinstrumenten. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Vermittlung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), Vermittlung von Wertpapierdienstleistungen (z. B. Vermögensverwaltung) und die Beratung zu diesen (Anlageberatung) gemäß § 2 Abs. 10 Kreditwesengesetz (KWG) erfolgt als vertraglich gebundener Vermittler im Namen und unter Haftung eines Finanzdienstleistungsinstituts gemäß § 32 KWG, das der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW angehört.