Eine Neuigkeit von Versicherungsdienst Mainfranken

PKV: Kündigungsfrist zum Widerruf beachten

Nachdem ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse aufgrund anstehender Selbstständigkeit einen Vertrag bei der PKV abgeschlossen hat, wollte er diesen widerrufen, nachdem sich die Pläne mit der Selbständigkeit "zerschlagen hatten". Da jedoch die 14tägige Widerrufsfrist bereits verstrichen war, lehnte die Versicherung diese Kündigung rechtskonform zurück. Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob nicht eine kulante Lösung vonseiten des Versicherers in diesem Fall möglich gewesen wäre. Mehr Info finden Sie unter: http://vdmf.de/?p=4929

Erstellt am 21.10.2013 von

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