S.I.C Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung und die Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Ausgenommen sind Gegenstände, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.