S.I.C Handel mit med. Hilfsmitteln und sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen. Sie ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.